Schulordnung der Caspar- David- Friedrich- Schule Greifswald
Uneingeschränkt gilt Artikel 1 des Grundgesetzes für unser Handeln:
DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.
- Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.
- Wir gehen freundlich, hilfsbereit und respektvoll miteinander um.
- Wir sorgen selbst für Ordnung und Sauberkeit.
- Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
- Der Unterricht beginnt pünktlich.
- In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude, aber nicht das Schulgelände.
- In den kleinen Pausen verbleiben die Schüler im Haus.
- Handys sind bis zum Unterrichtsende in der Handybox.
- In unserer Schule gilt das Jugendschutzgesetz.
Diese Schulordnung ist durch die Schulkonferenz am 11.03.2008 angenommen worden.
Sie trat am 07.05.2008 verbindlich in Kraft.